HRB 40625: Medivere GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz. Von Amts wegen berichtigt: Mit der GANZIMMUN DIAGNOSTICS AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 6622) als herrschendem Unternehmen ist am 15.05.2020 ein Ergebnisübernahmevertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 40625: Medivere GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz. Mit der GANZIMMUN DIAGNOSTICS AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 6622) als herrschendem Unternehmen ist am 15.05.2020/ 06.11.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020/ 06.11.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 40625: Medivere GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zickgraf, Patrik, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kirkamm, Ralf, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
Medical Managementgesellschaft für komplementäre Medizin mbH, Mainz (Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Medivere GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2008 mit der Medivere GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 8636) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme) und ändert die Firma in "Mevidere GmbH". Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Medical Managementgesellschaft für komplementäre Medizin mbH, Mainz (Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2006. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen aus den Bereichen medizinische Fortbildung, Praxismarketing, Medical Branding, EDV- und Internetservice für Arztpraxen, logistische und wissenschaftliche Unterstützung für den Praxisverbund für komplementäre Medizin GbR und deren Gesellschafter sowie die Erbringung medizinisch technischer Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. med. Kirkamm, Ralf, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.