Medizin Trust Nordrhein GmbH Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft, Moers, Am Bendmannsfeld 13, 47447 Moers.
Medizin Trust Nordrhein GmbH Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft, Moers, Am Bendmannsfeld 13, 47447 Moers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HörCentrum Reinhard Dageförde GmbH am 02.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Medizin Trust Nordrhein GmbH Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft, Moers, Am Bendmannsfeld 13, 47447 Moers. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2013 mit der HörCentrum Reinhard Dageförde GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 20867) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Medizin Trust Nordrhein GmbH Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft, Moers, Am Bendmannsfeld 13, 47447 Moers. Geschäftsanschrift: Am Bendmannsfeld 13, 47447 Moers.
Medizin Trust Nordrhein GmbH Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft, Moers (Ostring 3, 47441 Moers). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.04.2007 mit der Pro Akustik Hörcentren GmbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 5987) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.