Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hanisch, Peggy, Zwickau, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Faust, Jan-Ove, Amtzell, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.05.2024
Bodenstein |
12 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der Öffentlichen Gesundheitspflege, die
Förderung
der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der
Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung
internationaler Gesinnung und der Toleranz
auf allen
Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr.
1, 3, 4, 7, 9,10 und 13 AO in der jeweiligen
Fassung.
Weiterer Zweck ist die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit).
2. Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die
Erbringung von Dienstleistungen,
insbesondere durch den Betrieb von
Medizinischen
Versorgungszentren im Sinne des § 95
SGB V, durch die vertragsärztliche und
privatärztliche Versorgung, durch die
ambulante und stationäre Pflege sowie der
sonstigen
medizinischen Leistungen. Darüber hinaus
wird der Zweck der Gesellschaft durch die
Erbringung von Bildungsdienstleistungen
verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus-
und
Weiterbildung von medizinischem
Fachpersonal. Der Zweck der Gesellschaft
wird auch
durch die Teilnahme an medizinischen
Forschungsvorhaben und
wissenschaftlichen
medizinischen Studien verwirklicht. Die
wissenschaftlichen Ergebnisse der
Gesellschaft
werden zeitnah veröffentlicht und sind der
Allgemeinheit zugänglich.
Darüber hinaus wird der Zweck auch durch
das planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO in der
jeweiligen Fassung erfüllt und durch die
Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte
Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der
jeweiligen Fassung verwirklicht.
Der mildtätige Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen
Zustandes oder die aus wirtschaftlichen
Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so
beispielsweise durch Medizinische
Versorgungszentren im Sinne des § 95
SGB V.
3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt
durch eine Zusammenarbeit verschiedener
Kooperationspartner mit dem Ziel,
gemeinsam
ihre steuerbegünstigten Zwecke zu
verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an denen die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist
(Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden
in einer separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung
namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu
befördern, und zwar:
1. administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2. Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3. Arzneimittelversorgung inkl.
Supportteistungen
4. Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5. Betriebsführungsdienstleistungen
6. Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7. Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten
inkl. Supportleistungen
8.
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9. Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10. IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von
Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von
Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14. Ausleihungen von Mitteln;
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als
auch die die Leistung empfangende
Körperschaft.
4. Sie verwirklicht und fördert damit auch
die Zwecke der gemeinnützigen SRH
Holding (SdbR),
Heidelberg und der gemeinnützigen SRH
Kliniken GmbH. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
19.12.2022
Bodenstein |
HRB 723404: Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH, Sigmaringen, Hohenzollern Straße 40, 72488 Sigmaringen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MVZ Bilharz Ärztehaus GmbH", Sigmaringen (Amtsgericht Ulm HRB 732205) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 723404: Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH, Sigmaringen, Hohenzollern Straße 40, 72488 Sigmaringen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SRH MVZ Pfullendorf GmbH", Pfullendorf (Amtsgericht Ulm HRB 722675) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 723404: Medizinisches Versorgungszentrum der Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH, Sigmaringen, Hohenzollern Straße 40, 72488 Sigmaringen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MVZ Alb-Lauchert Bingen GmbH", Bingen (Amtsgericht Ulm HRB 732894) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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