Mega Foto Haas GmbH, Hannover (Georgstr. 1, 30159 Hannover). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Foto Haas e. K. (Amtsgericht Hannover, HRA 200974) auftretenden Kaufmann Timm Hormann übertragen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Foto Haas e. K. am 01.04.2008 eingetragen worden (von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG). Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH