HRB 223435: Megatech Management GmbH, München, Moosacher Str. 88, 80809 München. Die Verschmelzung wurde am 31.10.2018 wirksam.
HRB 223435: Megatech Management GmbH, München, Moosacher Str. 88, 80809 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 24.07.2018 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 mit der Megatech Industries Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Vaduz / Liechtenstein (Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein FL-0002.482.867-7) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 223435: Megatech Management GmbH, München, Moosacher Str. 88, 80809 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 28.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Technical Center") auf die Megatech Engineering Munich GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 191966) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 223435: Megatech Management GmbH, München, Moosacher Str. 88, 80809 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 28.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Local Service Functions und Werkzeug-/ Prototypen(alt-)geschäft") auf die Megatech Automotive Europe GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 116704) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 223435: Megatech Management GmbH, München, Moosacher Str. 88, 80809 München. Die Gesellschaft hat am 24.07.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Megatech Industries Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Vaduz / Liechtenstein (FL-0002.482.867-7) eingereicht. Aufgrund des Übergangs aller Aktiva, Passiva und Rechtsverhältnisse der Megatech Management GmbH auf die Megatech Industries Aktiengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird die Megatech Industries Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft kraft Gesetzes Vertragspartner der Gläubiger der Megatech Industries GmbH, sofern entsprechende Rechtsverhältnisse bestehen. Eine individuelle Zustimmung der einzelnen Gläubiger zum Übergang ihrer Vertragsverhältnisse ist nicht erforderlich. Gem. § 122e Satz 1 UmwG sind im gemeinsamen Verschmelzungsbericht auch die Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften darzulegen. Der Schutz der Gläubiger der beiden Gesellschaften richtet sich nach dem jeweiligen Recht des Landes, in dem der Schuldner seinen Sitz hat. Da die übernehmende Megatech Industries Aktiengesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, ist den Gläubigern der Megatech Management GmbH gem. § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. In der Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister haben die Geschäftsführer der Megartech Management GmbH zu versichern, dass allen Gläubigern, die nach §122j UmwG einen Anspruch auf Sicherheitsleistung haben, eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Das Handelsregister wird prüfen, ob für die Megatech Management GmbH die Vorsaussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung vorliegen, und stellt hierüber unverzüglich eine Bescheinigung (Verschmelzungsbescheinigung) aus. die Verschnmelzungsbescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn eine Versicherung nach § 122k Abs. 1 Satz 3 UmwG vorliegt.Gemäß Art. 352b iVm 351 PGR sind Gläubiger der Megatech Management GmbH und der Megatech Intustries Aktiengesellschaft berechtigt, innerhalb von 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Fusion ihre gefährdeten Forderungen anzumelden und Sicherheit für diese zu verlangen. Auf dieses Recht ist bei der Veröffentlichung des Fusionsplans ausdrücklich hinzuweisen (Art. 352c Abs. 2 Ziff. 3 PGR). Unter der folgenden Anschrift können 'Gläubiger kostenlos vollständige Auskünfte zu den Modalitäten für dieAusübung der Rechte der Gläubiger beider Gesellschaften einholen: c/o Megatech Management GmbH, Moosacher Str. 88, 80809 München. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich hier um eine Seitwärtsverschmelzung von einer 100-prozentigen Tochterggesellschaft mit derselben Muttergesellschaft handelt. Weder bei dem übertragenden, noch bei dem übernehmenden Rechtsträger sind daher außenstehende Mindergesellschafter vorhanden.
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