Meier Vakuumtechnik GmbH, Bocholt (Vennweg 18, 46395 Bocholt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NEUE FALKEN Siebte Verwaltungsgesellschaft mbH am 27.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Meier Vakuumtechnik GmbH, Bocholt (Vennweg 18, 46395 Bocholt). Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Aloys, Borken, * ‒.‒.‒‒. Neuer Geschäftsführer: Stevens, Hans-Gerd, Bocholt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Stevens, Hans-Gerd, Bocholt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2008 mit der NEUE FALKEN Siebte Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 105664) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.