HRB 7996 CB: Meine-Energie GmbH, Senftenberg, Burglehnstraße 1, 01968 Senftenberg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Burglehnstraße 1, 01968 Senftenberg
HRB 7996 CB: Meine-Energie GmbH, Senftenberg, Ritterstraße 5, 01968 Senftenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Wietzke, Stefan
Meine-Energie GmbH, Senftenberg, Ritterstraße 5, 01968 Senftenberg. Geschäftsführer: 3. Wietzke, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Bochum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2011 ist das Stammkapital um EUR 6.500,00 auf EUR 32.500,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst worden, insbesondere wurden die §§ 1 bis 5 des Gesellschaftsvetrages vollständig neu gefasst..
Meine-Energie GmbH, SenftenbergRitterstraße 5, 01968 Senftenberg. Sitz: Geschäftsanschrift:; Ritterstraße 5, 01968 Senftenberg Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Papritz, Thomas; Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Heinze, Dirk; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Meine-Energie GmbH, Senftenberg(Töpferstraße 9, 01968 Senftenberg). Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 hat zum Zwecke der Abspaltung das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.; Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsvertrages vom 28.08.2008 Vermögensteile (den Teilbetrieb "Dienstleistungsportal") der AktiF Technologie GmbH Software-entwicklung mit Sitz in Senftenberg(Amtsgericht HRB 5040 CB)übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
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