Meiré und Meiré AG, Köln (Spichernstr. 73, 50572 Köln). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Köln, HRB 56831) am 28.12.2005 wirksam geworden.
Meiré und Meiré AG, Köln (Spichernstr. 73, 50572 Köln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.08.2005 im Wege des Formwechsels in die Meiré und Meiré GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 42 AR 2165/05) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meiré und Meiré AG, Köln (Spichernstr. 73, 50572 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.09.2005 und der Gesellschaftersammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 12.08.2005 mit der Meiré und Meiré Creation GmbH mit Sitz in Köln (HRB 36862) und der Meiré und Meiré Communication GmbH mit Sitz in Köln (HRB 42090) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meiré und Meiré AG, Köln (Spichernstr. 73, 50572 Köln). Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der Meiré und Meiré Creation GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 36862) sowie der Meiré und Meiré Communication GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 42090) mit der Meiré und Meiré AG mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 35865) als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden.