HRB 56831: Meiré und Meiré GmbH, Bergisch Gladbach, Hundsiefen 3, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Meiré und Meiré Kommunikation GmbH.
Meiré und Meiré GmbH, Köln, Lichtstraße 26 - 28, 50825 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Bergisch Gladbach beschlossen. Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hundsiefen 3, 51429 Bergisch Gladbach.
Meiré und Meiré GmbH, Köln, Spichernstr. 73, 50672 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lichtstraße 26 - 28, 50825 Köln. Stammkapital nunmehr: 152.000,00 EUR.
Meiré und Meiré GmbH, Köln, Spichernstr. 73, 50672 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2010 mit der ACT UP! GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 53715) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meiré und Meiré GmbH, Köln (Spichernstr. 73, 50672 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) beschlossen.
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