Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
24 |
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Prokura erloschen:
Leißmann, Markus, Marpingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.10.2023
Bölinger |
HRB 43883: Meiser Straßenausstattung GmbH, Schmelz, Edmund-Meiser-Str. 3, 66839 Schmelz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kirsch, Andreas, Ötzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43883: Meiser Straßenausstattung GmbH, Schmelz, Edmund-Meiser-Str. 3, 66839 Schmelz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Marretta, Emanuele, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43883: Meiser Straßenausstattung GmbH, Schmelz, Edmund-Meiser-Str. 3, 66839 Schmelz. Prokura erloschen: Groß, Jürgen, Boden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43883: Meiser Straßenausstattung GmbH, Schmelz, Edmund-Meiser-Str. 3, 66839 Schmelz. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 142.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neues Stammkapital: 5.500.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2020 mit der Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung der Meiser Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Schmelz (Amtsgericht Saarbrücken HRB 52251) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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