Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Liquidation ist beendet. Die Firma und die Gesellschaft sind
erloschen. |
a)
21.07.2023
Heine
b)
Fall 9 |
HRA 100746: Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co KG, Hildesheim, Weingärten 22, 31134 Hildesheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist ein Liquidator bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Eingetreten als Liquidatorin: Meissner, Anke, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 100746: Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co KG, Hohenhameln/Soßmar, Claustal 2, 31249 Hohenhameln. Sitz verlegt, nun: Hildesheim. Neue Geschäftsanschrift: Weingärten 22, 31134 Hildesheim. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Meissner Verwaltungs-GmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 100998).
Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co KG, Hohenhameln/Soßmar, Claustal 2, 31249 Hohenhameln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 31.08.2010 mit der Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 2150) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co KG, Hohenhameln/Soßmar, Claustal 2, 31249 Hohenhameln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2010 mit der Kiefer-Kate-Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hohenhameln/Soßmar (Amtsgericht Hildesheim, HRB 100873) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.