Meith Immobilien GmbH, Wildeshausen (Westerstr. 10, 27793 Wildeshausen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRA 200737) am 28.02.2007 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Meith Immobilien GmbH, Wildeshausen (Westerstr. 10, 27793 Wildeshausen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Hans Günther Meith in Winkelsett übertragen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann in Wildeshausen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.