HRB 9211: Meitz Auto Caravan Technik (ACT) GmbH, Netphen, Kölner Straße 31, 57250 Netphen. Die Gesellschafterversammlung vom 27. September 2016 hat die Sitzverlegung nach Siegen und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Siegen. Geschäftsanschrift: In der Steinwiese 12, 57074 Siegen.
Meitz Auto Caravan Technik (ACT) GmbH, Netphen, Kölner Straße 31, 57250 Netphen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15. Juni 2010. Geschäftsanschrift: Kölner Straße 31, 57250 Netphen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Ausführungen von: a) Kfz-Vermittlung und Beratung, Kfz-Vermietung (bspw. Caravan, Anhänger); b) Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art, insbesondere aber mit Kfz-Zubehör und Kfz-Ersatzteilen; c) Betrieb einer Kfz-Werkstatt, insbesondere Reparatur von Pkw, Lkw, Wohnwagen, Wohnmobilen inkl. Reparatur der Caravan Technik (bspw. Heiz-/Kühlgeräte, Gasanlage); d) Unterstützung bei der Schadenabwicklung im Rahmen des nach dem RDG zulässigen Umfangs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Meitz, Torsten, Netphen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Meitz, Olaf Otto, Netphen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Olaf und Torsten Meitz oHG, Netphen (AG Siegen, HRA 8480) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15. Juni 2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.