HRA 5239: Melbourne GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Prilep GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5331) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 5239: Melbourne GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chiclayo GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5582) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Melbourne GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Managementgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11914).
Melbourne GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Managementgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11914). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Marilia GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5170) und mit der Barnsley GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5289) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Melbourne GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. (Die Einfuhr oder Ausfuhr von und Handel mit Wild- und Geflügelprodukten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Beteiligungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11468), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Australien Geflügelhandel GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11473). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.