Meloh Armaturen GmbH, Iserlohn-Letmathe (Euskirchener Straße 80, 53121 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WABCO Standard GmbH am 07.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Meloh Armaturen GmbH, Iserlohn-Letmathe (Im Mühlental 17, 58642 Iserlohn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2005 mit der WABCO Standard GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4432) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.