Melzer Wasserkraftwerke GmbH, Falkenau, Lindenstraße 7, 09569 Falkenau OT Hetzdorf. Prokura erloschen: Melzer, Roland, Windischleuba, * ‒.‒.‒‒.
Melzer Wasserkraftwerke GmbH, Falkenau (Lindenstraße 7, 09569 Falkenau OT Hetzdorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Wasserkraftwerken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Melzer, Andreas, huyen Lam Ha, tinh Lam Dong/Vietnam, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Melzer, Roland, Windischleuba, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Andreas Melzer Wasserkraftwerk Hetzdorf e.K. mit dem Sitz in Falkenau (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6303) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 30.04.2008. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.