HRB 785470: Memphis I GmbH, Stuttgart, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 730623) am 11.07.2022 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 785470: Memphis I GmbH, Stuttgart, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2022. Geschäftsanschrift: Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Geschäfte, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere solche nach dem KWG oder dem KAGB, werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Breckner, Jochen, Fellbach, * ‒.‒.‒‒; Dr. Selg, Carmen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der Beteiligung an der Porsche Niederlassung Mannheim GmbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9431) und der Rechte, Pflichten und sonstigen Rechtspositionen aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 04.07.2008 mit der Porsche Niederlassung Mannheim GmbH aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft "Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 730623) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.06.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.