Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
4 |
|
|
Änderung zu Nr. 5:
hinsichtlich der Vertretungsbefug-
nis:
Fidotova, Mariya Krasimirova
Prokura gemeinsam mit einem per-
sönlich haftenden Gesellschafter
oder einem weiteren Prokuristen
Nicht mehr Prokurist:
3. Hettmann-Lips, Christine |
|
a)
13.04.2023
Sawade |
HRA 58302 B: Menüpartner B.V. & Co. KG, Berlin, Alte Rhinstraße 4, 12681 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Reck, Catrin; 5. Fidotova, Mariya Krasimirova, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter
HRA 58302 B: Menüpartner B.V. & Co. KG, Berlin, Alte Rhinstraße 4, 12681 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Derpsch, Angelika
HRB 52607 B: Menüpartner GmbH, Berlin, Alte Rhinstraße 4, 12681 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Menüpartner B.V. & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58302 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 58302 B: Menüpartner B.V. & Co. KG, Berlin, Alte Rhinstraße 4, 12681 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb und der diesbezügliche Transport von Essenfertigprodukten und Getränkeautomaten ("Bringdienst") sowie die Erbringung von Service-Leistungen aller Art im Zusammenhang mit dem vorstehenden Gegenstand, soweit sie keiner besonderen Genehmigung bedürfen.). Firma: Menüpartner B.V. & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alte Rhinstraße 4, 12681 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Menupartner B.V., Denekamp/Niederlande (Reg.-Stelle: Kamer van Koophandel, Reg.-Nr.: KvK-nummer 80579264); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Derpsch, Angelika, * ‒.‒.‒‒, Altlandsberg; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; 2. Grüner, Dea, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; 3. Hettmann-Lips, Christine, * ‒.‒.‒‒, Blankenfelde; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; 4. Reck, Catrin, * ‒.‒.‒‒, Bernau bei Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Menüpartner GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 52607 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.01.2021. Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Menütaxi GmbH Rostock mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 9060) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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