HRB 203266: Mencke-Medizin-Technik GmbH i. L., Lilienthal, Grüner Weg 13, 27412 Vorwerk. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Mencke-Medizin-Technik GmbH, Lilienthal, Goebelstr. 4, 28865 Lilienthal. Geändert, nun: Neue Firma: Mencke-Medizin-Technik GmbH i. L., Neue Geschäftsanschrift: Grüner Weg 13, 27412 Vorwerk. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsbefugnis: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun nicht mehr Geschäftsführer, sondern: Liquidator: Mencke, Hans, Vorwerk, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mencke-Medizin-Technik GmbH, Lilienthal, Goebelstr. 4, 28865 Lilienthal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2010. Geschäftsanschrift: Goebelstr. 4, 28865 Lilienthal. Gegenstand: der Handel mit Produkten der Medizintechnik und die Einbringung medizintechnischer Dienstleistungen, die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mencke, Hans, Hepstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Mencke-Medizin-Technik e.K., Inh. Hans Mencke mit Sitz in Lilienthal (Amtsgericht Walsrode HRA 201624 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.12.2010. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.