HRB 98375 B: Mendelsohn Quartier GmbH, Berlin, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wurde am 16.04.2018 in das für die Gesellschaft nunmehr zuständige Register, Kamer van Koophandel Niederlande, unter der Regisernummer KVK 70664072, eingetragen. Die Firma ist erloschen.
HRB 98375 B: Mendelsohn Quartier GmbH, Berlin, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend der identitätswahrenden Sitzverlegung nach Amsterdam zur Eintragungsnummer 8 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 07.12.2017 und des Umwandlungsbeschlusses vom 05.03.2018 die identitäswahrende Verlegung ihres Sitzes nach Amsterdam, Niederlande, unter künftiger Firmierung als Mendelsohn Quartier B.V. (besloten vennotschap mit beperkte annsprakelijkheid) beschlossen. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erst mit der Eintragung in das Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 98375 B: Mendelsohn Quartier GmbH, Berlin, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 07.12.2017 und des Umwandlungsbeschlusses vom 05.03.2018 die identitätswahrende Verlegung ihres Sitzes nach Amsterdam, Niederlande, unter künftiger Firmierung als Mendelson Quartier B.V. (besloten vennotschap met beperkte annsprakelijkheid) beschlossen.. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erst mit der Eintragung in das Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle wirksam
HRB 98375 B: Mendelsohn Quartier GmbH, Berlin, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Franke, Björn; Geschäftsführer: 6. Levy, Orèn, * ‒.‒.‒‒, Amsterdam/Niederlande; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 98375 B: Mendelsohn Quartier GmbH, Berlin, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin. 1. Die Gesellschaft hat den Umwandlungsplan vom 7. Dezember 2017 (nebst Anlagen) zur grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Sitzverlegung der Gesellschaft nach Amsterdam, Niederlande (nachfolgend: "Umwandlungsplan"), entsprechend Art. 8 Abs. 2 der SE-Verordnung zum Handelsregister eingereicht. Weiter wird entsprechend § 122d Satz 2 Umwandlungsgesetz bekannt gemacht: 2. Die Firma der Gesellschaft lautet: Mendelsohn Quartier GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Durch die Umwandlung im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels wird die GmbH in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, BV) (nachfolgend "BV") umgewandelt. Die Firma der BV wird lauten: Mendelsohn Quartier B.V. Satzungs- und Verwaltungssitz der BV wird Amsterdam, Niederlande, sein. 3. Die Register, bei denen die Gesellschaft eingetragen ist bzw. sein wird, sind für die GmbH in der gegenwärtig bestehenden Form das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, Eintragung unter HRB 98375 B, sowie für die BV (künftig) das Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) der Niederlande. 4. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, weil die beiden Gesellschafter nach dem grenzüberschreitenden Formwechsel in demselben Umfang an der BV beteiligt sein werden, wie sie unmittelbar vor Wirksamwerden der Umwandlung am Stammkapital der GmbH beteiligt waren. Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden deutschen GmbH ergeben sich aus § 13 SE-Ausführungsgesetz bzw. § 122j UmwG (jeweils analog). Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit wie folgt auf ihre Rechte entsprechend § 13 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend "SE-AG") hingewiesen, die ihnen im Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft von Gesetzes wegen zustehen: Gemäß § 13 SE-AG ist den Gläubigern der Gesellschaft Sicherheit zu leisten, sofern die neue Gesellschaft (hier aufgrund der Wahrung der rechtlichen Identität: die neue Rechtsform) nicht dem deutschen Recht unterliegt und soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan offengelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 13 Abs. 2 SE-AG steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans entstanden sind. Entsprechend § 122j UmwG ist - wenn die Gesellschaft neuer Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt - den Gläubigern einer Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf diese Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Dingliche Ansprüche sind nicht erfasst, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Alt-Moabit 2, 10557 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan offen gelegt worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Entsprechend §§ 204, 23 UmwG sind den Inhabern von Rechten in einem Rechtsträger, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrecht, von Wandelschuldverschreibungen, von Gewinnschuldverschreibungen und von Genussrechten gleichwertige Rechte in dem Rechtsträger neuer Rechtsform zu gewähren (soweit diese nicht ohnehin von dem Formwechsel unberührt bleiben). Die Gesellschaft hat keine derartigen Rechte gewährt. 5. Unter folgenden Anschriften können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Mendelsohn Quartier GmbH, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin. Einzige Gesellschafter der Gesellschaft in der jetzigen und zukünftigen Rechtsform sind: Mendelsohn Quartier Holdings GmbH & Co. KG, eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRA 44036 B, und Brandenburg Properties 9 B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) mit Adresse in De Lairessestraat 137, 1075 HJ Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Nummer 34262201.
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