HRB 13711: Mennecke GmbH, Schönebeck (Elbe), Magdeburger Straße 52, 39218 Schönebeck (Elbe). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fürst, Mathias, Schönebeck OT Grünewald, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Mennecke, Stefan, Schönebeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13711: Mennecke GmbH, Schönebeck (Elbe), Magdeburger Straße 52, 39218 Schönebeck (Elbe). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fürst, Grit, Schönebeck OT Grünewalde, * ‒.‒.‒‒.
Mennecke GmbH, Schönebeck (Elbe), Magdeburger Straße 52, 39218 Schönebeck (Elbe). Bestellt: Geschäftsführer: Fürst, Grit, Schönebeck OT Grünewalde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mennecke GmbH, Schönebeck (Elbe), Magdeburger Straße 52, 39218 Schönebeck (Elbe).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2010. Geschäftsanschrift: Magdeburger Straße 52, 39218 Schönebeck (Elbe). Gegenstand des Unternehmens: Installation, Reperatur und Serviceleistungen von Heizungs- und Sanitäranlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Fürst, Mathias, Schönebeck OT Grünewald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Heizung Sanitär Service Helmut Mennecke e.Kfm Inhaber Mathias Fürst, mit dem Sitz in Schönebeck (Elbe) (Amtsgericht Stendal HRA 1351) aus dem Vermögen des Inhabers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.