Mennicke Rohrbau Leipzig GmbH, Leipzig, (Stephanstr. 14, 04103 Leipzig).Die Verschmelzung wurde am 14.09.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mennicke Rohrbau Leipzig GmbH, Leipzig, (Stephanstr. 14, 04103 Leipzig).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Mennicke Rohrbau Dresden GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 10309) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Mennicke Rohrbau Leipzig GmbH, Leipzig (Stephanstr. 14, 04103 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2004 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Herabsetzung um 205.645,94 EUR auf 50.000,00 EUR sowie die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 10 des Gesellschaftvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.