Mensch und Maschine Deutschland GmbH, Weßling, Landkreis Starnberg, Argelsrieder Feld 5, 82234 Wessling. Die Verschmelzung wurde am 12.06.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 165230).
Mensch und Maschine Deutschland GmbH, Weßling, Landkreis Starnberg, Argelsrieder Feld 5, 82234 Wessling. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.3.2012 mit der Mensch und Maschine Software SE mit dem Sitz in Weßling (Amtsgericht München HRB 165230) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mensch und Maschine Deutschland GmbH, Weßling, Landkreis Starnberg (Argelsrieder Feld 5, 82234 Wessling). Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Aschenbrenner, Christoph, Eresing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Elektro-CAE-Software GmbH mit dem Sitz in Donzdorf (Amtsgericht Ulm HRB 540996) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mensch und Maschine Deutschland GmbH, Weßling, Landkreis Starnberg (Argelsrieder Feld 5, 82234 Wessling). Vorname berichtigt und neu vorgetragen, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Eberl, Christoph, Schäftlarn, * ‒.‒.‒‒.
Mensch und Maschine Deutschland GmbH, Weßling, Landkreis Starnberg (Argelsrieder Feld 5, 82234 Wessling). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Eberl, Christioph, Schäftlarn, * ‒.‒.‒‒; Holzhäuser, Uwe, Vilgertshofen, * ‒.‒.‒‒; Höllrich, Marcus, Wörthsee, * ‒.‒.‒‒; King, Felix, Jengen, * ‒.‒.‒‒; Krüning, Sascha, Etterschlag, * ‒.‒.‒‒; Pech, Markus, Schrobenhausen, * ‒.‒.‒‒; Rady, Oliver, Kleinmachnow, * ‒.‒.‒‒; Schmid, Hans-Joachim, Immenstadt, * ‒.‒.‒‒; Schramm-Bauer, Angelika, Wessling, * ‒.‒.‒‒.
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