HRB 205582: Merck Finck Privatbankiers AG, München, Pacellistr. 16, 80333 München. Die Verschmelzung wurde am 24.12.2020 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen.
HRB 205582: Merck Finck Privatbankiers AG, München, Pacellistr. 16, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 30.06.2020 mit der Quintet Private Bank (Europe) S.A. mit dem Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B 6395) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.gesblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Gesellschaftsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >")
HRB 205582: Merck Finck Privatbankiers AG, München, Pacellistr. 16, 80333 München. Die Gesellschaft hat am 02.07.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Quintet Private Bank (Europe) S.A. mit dem Sitz in Luxemburg / Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B 6395) eingereicht. Gemäß § 122d S. 2 UmwG wird hierzu folgendes mitgeteilt: An der Verschmelzung sind beteiligt:Als übertragende Gesellschaft die Merck Finck Privatbankiers AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit ihrem Satzungssitz in München, Bundesrepublik Deutschland und der Geschäftsanschrift Pacellistraße 16, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland;Als übernehmende Gesellschaft die Quintet Private Bank (Europe) S.A. (société anonyme), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit ihrem Gesellschaftssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg und Geschäftsanschrift in 43, boulevard Royal, L-2955 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:Die Merck Finck Privatbankiers AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 205582 eingetragen;Die Quintet Private Bank (Europe) S.A. (société anonyme) ist im Handels- und Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 6395 eingetragen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Gemäß § 122j UmwG ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, der Merck Finck Privatbankiers AG, Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Merck Finck Privatbankiers AG (z.Hd. Dr. Jörg Streißle, Pacellistraße 16, 80333 München) geltend zu machen. Die Anmeldung muss die Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, genau bezeichnen, so dass eine Individualisierung möglich ist. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung werden die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft automatisch Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft. Die Gläubiger der Quintet Private Bank (Europe) S.A., deren Forderungen vor dem Datum der Veröffentlichung des Protokolls der Gesellschafterversammlung der Übernehmenden Gesellschaft, die über die Verschmelzung beschließt, im luxemburgischen Unternehmensregister (Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations) begründet wurden, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen, können innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem vorsitzenden Richter der Kammer des für Handelssachen und Erlassfragen zuständigen Bezirksgerichts (Tribunal d'Arrondissement), in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat, im Eilverfahren die Stellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen beantragen, wenn sie nachweisen können, dass die Befriedigung ihrer Forderungen durch die Verschmelzung gefährdet ist und sie von der Gesellschaft keine angemessenen Sicherheiten erhalten haben (Art. 1021-9 HGG).Der vorsitzende Richter weist den Antrag gemäß Art. 1021-9 HGG ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese in Anbetracht der Finanzlage der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie die Forderung des Gläubigers, selbst wenn die Forderung befristet ist, befriedigt. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums gestellt, wird die Forderung sofort fällig.Weitere Informationen zur Ausübung der vorstehenden Rechte können kostenlos am Sitz der Quintet Private Bank (Europe) S.A. eingeholt werden.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Ein Hinweis auf die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft, der Merck Finck Privatbankiers AG, ist nicht bekannt zu machen. Vorliegend befinden sich alle Anteile der Merck Finck Privatbankiers AG in der Hand der übernehmenden Gesellschaft, der Quintet Private Bank (Europe) S.A. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Die Minderheitsgesellschafter der Quintet Private Bank (Europe) S.A. können gemäß Art. 1021-7 (1) HGG kostenlose Kopien des Verschmelzungsplans, des Jahresabschlusses und der Verschmelzungsberichte anfordern. Zudem können die Minderheitsgesellschafter einen Haftungsanspruch gegen die Verwaltungsratsmitglieder und/oder den Abschlussprüfer geltend machen, sollte den Minderheitsgesellschaftern ein Schaden entstanden sein, der schuldhaft von den Verwaltungsratsmitgliedern und/oder dem Abschlussprüfer verursacht wurde. Die Minderheitsgesellschafter können darüber hinaus nach luxemburgischen Recht Klage gegen die etwaige Unwirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Quintet Private Bank (Europe) S.A. erheben.Weitere Informationen zur Ausübung der vorstehenden Rechte können kostenlos am Sitz der Quintet Private Bank (Europe) S.A. eingeholt werden. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Merck Finck Privatbankiers AG (z.Hd. Dr. Jörg Streißle, Pacellistraße 16, 80333 München).
HRB 205582: Merck Finck Privatbankiers AG, München, Pacellistr. 16, 80333 München. Die Gesellschaft hat am 02.07.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Quintet Private Bank (Europe) S.A. mit dem Sitz in Luxemburg / Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B 6395) eingereicht.
HRB 205582: Merck Finck Privatbankiers AG, München, Pacellistr. 16, 80333 München. Ausgeschieden: Vorstand: Schellenberg, Matthias, Bad Honnef, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Rodermann, Thomas, Bad Homburg v.d. Höhe, * ‒.‒.‒‒.