Meresz GmbH, Kieselbronn, Goethestraße 10, 75249 Kieselbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Merész, Peter Arnold, Kieselbronn, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Peter Arnold Meresz e.K.", Kieselbronn (Amtsgericht Mannheim HRA 705185) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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