Meridian Exhibition International GmbH, Düsseldorf, Am Wehrhahn 40, 40211 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden CRE-CO Finanz GmbH am 06.09.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Meridian Exhibition International GmbH, Düsseldorf, Am Wehrhahn 40, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2010 mit der CRE-CO Finanz GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 23157) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meridian Exhibition International GmbH, Düsseldorf, Am Wehrhahn 40, 40211 Düsseldorf.Eingetragene Geschäftsanschrift: Am Wehrhahn 40, 40211 Düsseldorf.
Voyager Titanic Exhibition GmbH, Düsseldorf (Am Wehrhahn 32, 40211 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Meridian Exhibition International GmbH.
Voyager Titanic Exhibition GmbH, Düsseldorf (Ratinger Str. 23, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2006 mit der TITANIC MERCHANDISING GMBH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 34694) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.