Meridian Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Meridian Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart. Geschäftsanschrift: Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Benninger, Andreas Bernd Jürgen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Prockl, Jürgen, Remseck am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
Meridian Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Große Bleiche 54-54, 55116 Mainz). Nicht mehr Liquidator: Stark, Hans-Dieter, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Benninger, Andreas Bernd Jürgen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Meridian Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Große Bleiche 54-54, 55116 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 6 (Aufsichtsrat) und § 7 (Aufgaben des Aufsichtsrates) wurden erstazlos aufgehoben, § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) wurde geändert. Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat mehr. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Als Geschäftsführer abberufen und gleichzeitig bestellt als Liquidator: Stark, Hans-Dieter, Mainz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Franz, Gert, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Der mit der Landesbank Rheinland-Pfalz-Girozentrale mit dem Sitz in Mainz am 13.12.1985 abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 25.04.2008 zum 31.12.2008 aufgehoben. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.