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Meritor Golde Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden (HRA 9618) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hagenauer Str. 59
65203 Wiesbaden
Frühere Anschriften: 1
Albert-Einstein-Str. 14, 63128 Dietzenbach
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 9618
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Meritor Golde Holding GmbH & Co. KG aus Wiesbaden war im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRA 9618 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Meritor Golde Holding GmbH & Co. KG ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Herstellung und der Vertrieb von Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge, vor allem unter der Marke "Golde", die Beteiligung an Unternehmen mit dem gleichen Gegenstand, die Entwicklung gewerblicher Schutzrechte, die Übernahme und Erteilung von Lizenzen zur Nutzung gewerblicher Schutzrechte und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.' Die Meritor Golde Holding GmbH & Co. KG wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 16

Calendar 20.11.2014
Löschung

HRA 9618:Meritor Golde Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden, c/o Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden.Aufgrund Verschmelzung auf die Meritor Netherlands B.V. ( Kommanditistin ) ausgeschieden als: Persönlich haftende Gesellschafterin: Meritor Golde GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 25745). Die Firma ist erloschen.

Calendar 04.11.2014
Löschung

HRB 25745:Meritor Golde GmbH, Wiesbaden, c/o Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co.KG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden.Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Meritor Netherlands B.V. (Kamer van Koophandel, Trade Register of the Chamber of Commerce, registernumber 34114018) am 30.09.2014 eingetragen und am 30.09.2014 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.09.2014
Veränderung

HRB 25745:Meritor Golde GmbH, Wiesbaden, c/o Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co.KG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 24.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Meritor Netherlands B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel, KvK-nummer 34114018) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht sind erfüllt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.07.2014
Vorgang ohne Eintragung

HRB 25745:Meritor Golde GmbH, Wiesbaden, c/o Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co.KG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante (grenzüberschreitene) Verschmelzung der Meritor Golde GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Wiesbaden, Geschäftsanschrift c/o Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 25745 als übertragende Gesellschaft mit der Meritor Netherlands B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, Geschäftsanschrift Antareslaan 47, 2132 JE Hoofddorp, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter Nummer 34114018, als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden. Wegen des weiteren Inhalts des Entwurfs wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft (Meritor Golde GmbH) ist nach § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch beim übertragenden Rechtsträger nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderlung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d. h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122 j Absatz 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Fällige Forderungen sind beispielsweise nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Meritor Golde GmbH wird vollständig mit allen Aktiva und Passiva auf die Meritor Netherlands B.V. verschmolzen werden. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegen die Meritor Netherlands B.V. geltend zu machen. Denjenigen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft (Meritor Netherlands B.V.), die dies verlangen, muss nach Artikel 2:316 DCC mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten oder diese Erfüllung anderweitig garantieren, wenn nicht der oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der übernehmenden Gesellschaft (Meritor Netherlands B.V.) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die finanziellen Verhältnisse bei der Gesellschaft. Jeder Gläubiger der Meritor Netherlands B.V. kann der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, Niederlande, und unter Angabe der geforderden Sicherheit innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die der Verschmelzung widersprechenden Eingabe eines Gläubigers kann das Gericht den Beteiligten Rechtsträgern die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Sofern der Widerspruch rechtzeitg eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da weder am übertragenden noch am übernehmenden Rechtsträger Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG in Verbindung mit §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG in Verbindung mit § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die niederländische Schutzvorschrift des Artikels 333 h BW2 (Burgerlijk Wetboek 2), der im Falle vorhandener Minderheitengesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne des § 122 d Satz 2 Nummer 4 UmwG: Vollständige Auskünfte betreffend die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an den grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Meritor Golde GmbH, c/o Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden, Deutschland.

Calendar 18.12.2013
Veränderung

Meritor Golde GmbH, Wiesbaden, c/o Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co.KG, Hagenauer Straße 59, 65203 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Bialy, Paul David, Rochester, Michigan, * ‒.‒.‒‒; Schaitkin, Mark, Rochester Hills, Michigan, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Crable, John A., Bloomfield Hills/USA, * ‒.‒.‒‒; Stracke, Hans-Michael, Augsburg, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 13

20.11.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Meritor Golde GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Löschung 20.11.2014

04.11.2014
Registervorgang

Löschung 04.11.2014

18.12.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr John A. Crable
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Hans-Michael Stracke
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Paul David Bialy
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Mark Schaitkin
Geschäftsführer

31.10.2011
Firmenname geändert

alt:
Meritor Golde Holding GmbH & Co. KG

neu:
Meritor Golde GmbH & Co. KG

16.08.2011
Firmenname geändert

alt:
Meritor Golde GmbH

neu:
Meritor Golde Holding GmbH & Co. KG

Entscheideränderung

Eintritt
Meritor Golde GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

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