Merkur Spedition C.D. Klentze GmbH & Co. KG, Sonsbeck (Raiffeisenstraße 42, 47665 Sonsbeck). Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (33 IN 40/10) vom 01.08.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Merkur Spedition C.D. Klentze GmbH & Co. KG, Sonsbeck (Raiffeisenstraße 42, 47665 Sonsbeck). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: D.T.G. Transport und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sonsbeck (AG Kleve HR B 7079), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2005 die C.D. Klentze Schwer- und Anlagentransporte e.K. mit Sitz in Halle (Amtsgericht Halle-Saalkreis, HRA 946) aus dem Vermögen des Inhabers als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Firmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.