Merkur Spielothek GmbH & Co. KG, Espelkamp, (Merkur-Allee 1-15, 32339 Espelkamp).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Bad Oeynhausen HRB 11986) am 13.05.2010 wirksam geworden.
Merkur Spielothek GmbH & Co. KG, Espelkamp, (Merkur-Allee 1-15, 32339 Espelkamp).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2010 im Wege des Formwechsels in die Merkur Spielothek GmbH mit Sitz in Espelkamp (16 AR 300/2010) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.