Merrill Lynch Pensions GmbH, Frankfurt am Main (Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Merrill Lynch Management GmbH am 28.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Merrill Lynch Pensions GmbH, Frankfurt am Main (Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Merrill Lynch Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 30811) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Merrill Lynch Pensions GmbH, Frankfurt am Main (Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Küßner, Achim, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ostermair, Johann, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Merrill Lynch Pensions GmbH, Frankfurt am Main (Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 23.10.2006 wirksam geworden.
Merrill Lynch Pensions GmbH, Frankfurt am Main (Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Merrill Lynch Investment Managers (Deutschland) GmbH, nunmehr BlackRock (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 39159) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Merrill Lynch Investment Managers (Deutschland) GmbH, nunmehr BlackRock (Deutschland) GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 39159) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
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