Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Mertelsmann, Alexander Vladimir Hubert,
Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
07.06.2024
Wendling |
5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mertelsmann, Alexander Vladimir Hubert,
Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.02.2024
Wendling |
HRB 725377: Internationales Krebsforschungsinstitut gGmbH, Freiburg im Breisgau, Scheffelstraße 51, 79102 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Mertelsmann Foundation gGmbH. Neue Geschäftsanschrift: Hermann-Herder-Straße 4, 79104 Freiburg im Breisgau.
HRB 725377: Internationales Krebsforschungsinstitut gGmbH, Freiburg im Breisgau, Scheffelstraße 51, 79102 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Geschäftsführer: Dörr, Bernardin, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 725377: Internationales Krebsforschungsinstitut gGmbH, Freiburg im Breisgau, Scheffelstraße 51, 79102 Freiburg im Breisgau. Von Amts wegen nachgetragen zur Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 4 a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
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