MetaSynergy GmbH, Dortmund (Hedwigstr. 50, 44149 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Meta Frame Technologies Softwaredesign & Consulting GmbH am 13.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MetaSynergy GmbH, Dortmund (Hedwigstr. 50, 44149 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der Meta Frame Technologies Softwaredesign & Consulting GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 12709) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.