Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
25.01.2024
Reiche
b)
Fall 1 |
HRB 24917: Metall Consult Allgemeine Anlagen Bau GmbH, Hamburg, Andreas-Knack-Ring 9a, 22307 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Murra, Bernhard Harald August, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hubensack, Eberhard, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Metall Consult Allgemeine Anlagen Bau GmbH, Hamburg, Andreas-Knack-Ring 9a, 22307 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Murra, Bernhard, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Hubensack, Eberhard, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Metall Consult Allgemeine Anlagen Bau GmbH, Hamburg, Talweg 28, 21149 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Andreas-Knack-Ring 9a, 22307 Hamburg.
Metall Consult Allgemeine Anlagen Bau GmbH, Hamburg, Talweg 28, 21149 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der AUVICON Datentechnik, Audio & Video Consult GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 43001) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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