Metall Technologie Holding GmbH, Menden (Holzener Straße 39, 58708 Menden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unternehmensverwaltungsgesellschaft Mistral mbH am 21.03.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Metall Technologie Holding GmbH, Menden (Holzener Straße 39, 58708 Menden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 02.03.2007 mit der Unternehmensverwaltungsgesellschaft Mistral mbH mit Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main HRB 78595) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Metall Technologie Holding GmbH, Menden (Holzener Str. 39, 58708 Menden). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eiselt, Hans-Joachim, Brühl, * ‒.‒.‒‒.
Metall Technologie Holding GmbH, Menden (Holzener Str. 39, 58708 Menden). Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammeinlagen), § 8 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Beirat), §§ 14 und 15 (Geschäftsanteile) sowie § 19 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.