HRB 206395: Metallbau Möhring GmbH, Gifhorn, Carl-Miele-Str. 2-4, 38518 Gifhorn. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
HRB 206395: Metallbau Möhring GmbH, Gifhorn, Carl-Miele-Str. 2-4, 38518 Gifhorn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2019. Geschäftsanschrift: Carl-Miele-Str. 2-4, 38518 Gifhorn. Gegenstand: Durchführung von Metallbauarbeiten aller Art nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Möhring, Moritz, Gifhorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Moritz Möhring, * ‒.‒.‒‒, Gifhorn, unter der Firma Metallbau Möhring e. K. in Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRA 202136) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.