HRB 12089: Metallbau Mildenberger Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Spangenberg, Malsbergstr. 3, 34286 Spangenberg. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar (Az. 12 IN 40/17) vom 09.08.2017 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - abgewiesen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 12089: Metallbau Mildenberger Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Spangenberg, Malsbergstr. 3, 34286 Spangenberg. Personenbezogene Daten (Familiennname) geändert, nun: Geschäftsführer: Mildenberger, Michaela, Kassel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12089: Metallbau Mildenberger Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Spangenberg, Malsbergstr. 3, 34286 Spangenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Mildenberger, Adolf Manfried, Spangenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12089: Metallbau Mildenberger Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Spangenberg, Malsbergstr. 3, 34286 Spangenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Mildenberger, Manfried, Spangenberg-Pfieffe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Mildenberger, Markus, Spangenberg, * ‒.‒.‒‒; Mildenberger-Wollenhaupt, Michaela, Kassel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12089:Metallbau Mildenberger Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Spangenberg, Malsbergstr. 3, 34286 Spangenberg.Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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