Metallgusstechnik Gustav Imhäuser GmbH & Co. KG., Olpe (Olper Hütte 5, 57462 Olpe). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 und Absatz 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Metallgusstechnik Gustav Imhäuser GmbH & Co. KG., Olpe, (Olper Hütte 5, 57462 Olpe).).
Metallgusstechnik Gustav Imhäuser GmbH & Co. KG., Olpe, (Olper Hütte 5, 57462 Olpe).Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 31.10.2009 -Az.: 25 IN 188/09-) aufgelöst.
Metallgusstechnik Gustav Imhäuser GmbH & Co. KG., Olpe (Olper Hütte 5, 57462 Olpe). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 und der Gesellschafterversammlung der Metallwerke Gustav Imhäuser GmbH & Co.KG vom19.08.2005 ihr Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Metallwerke Gustav Imhäuser GmbH & Co.KG mit Sitz in Olpe (Amtsgericht Siegen HR A 7215) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Ausgliederung wird erst mitder Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.