HRB 8721: Metsä Greaseproof Papers GmbH, Düren, Veldener Straße 121-131, 52349 Düren. Geschäftsführer: Riikonen, Timo Juhani, Espoo / Finnland, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Riikonen, Timo Juhani, Espoo, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8721: Metsä Greaseproof Papers GmbH, Düren, Veldener Straße 121-131, 52349 Düren. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) beschlossen.
HRB 8721: Metsä Greaseproof Papers GmbH, Düren, Veldener Straße 121-131, 52349 Düren. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmitz, Jürgen, Rommerskirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8721: Metsä Greaseproof Papers GmbH, Düren, Veldener Straße 121-131, 52349 Düren. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2021 Teile des Vermögens der Metsä Tissue GmbH mit Sitz in Kreuzau (Amtsgericht Düren, HRB 328) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8721: Metsä Greaseproof Papers GmbH, Düren, Veldener Straße 121-131, 52349 Düren. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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