Mettler Metallbau GmbH, Pforzheim (Geigerstr. 7, 75175 Pforzheim). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 1.10.2007 beim Amtsgericht Mannheim (HRA 701260) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Mettler Metallbau GmbH, Pforzheim (Geigerstr. 7, 75175 Pforzheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Mettler, Matthias, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Mettler Metallbau e.K., Inh. Matthias Mettler", Pforzheim verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.