Mettler-Toledo Safeline GmbH, Herzogenrath (Kaiserstrasse 100, 52134 Herzogenrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mettler-Toledo Garvens GmbH am 30.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mettler-Toledo Safeline GmbH, Herzogenrath (Kaiserstrasse 100, 52134 Herzogenrath). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.02.2007 mit der Mettler-Toledo Garvens GmbH mit Sitz in Giesen (Amtsgericht Hildesheim; HRB 1410) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Safeline GmbH, Herzogenrath (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath). Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Mettler-Toledo Safeline GmbH.