Meuse GmbH, München, (Kirchbachweg 8, 81479 München).Die Verschmelzung wurde am 26.11.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Registre de Commerce et des Sociétés in Luxemburg B 103.711).
Meuse GmbH, München, (Kirchbachweg 8, 81479 München).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 01.10.2008 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.10.2008 mit der Meuse Invest S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg ( Handels- und Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg B 103711) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt.
Meuse GmbH, München (Bavariaring 29, 80336 München).Beim Handelsregister wurde gemäß § 122 d UmwG ein Verschmelzungsplan eingereicht. Die Meuse GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154074. Die Meuse Invest S.à.r.l. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Landes Luxemburg (Société responsabilit limitée) und hat ihren Sitz in L-1840 Luxemburg, 15, Boulevard Joseph II;- Die Meuse GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154074 eingetragen. Die Meuse Invest S.à.r.l. ist eingetragen im Handelsregister Luxemburg unter B 103.711; Die Gläubiger der Meuse GmbH sind nach § 122 j UmwG berechtigt, Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dein Tag, an dein dieser Verschmelzungsplan oder sein Entwurf im Handelsregister bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet und glaubhaft gemacht haben, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind. Die Gläubiger der Meuse Invest S.à.r.l., deren Forderungen vor dein Tag der Veröffentlichung des Entwurfes des Verschmelzungsplanes im Mémorial C Recueil des Société et Associations entstanden sind, sind berechtigt, innerhalb von zwei Monaten seit dieser Veröffentlichung beim vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d'arrondissement die für gewerbliche Angelegenheiten im Bereich Luxemburg-Stadt verantwortlich ist und in der Zusammensetzung wie in Eilfällen tagt, angemessene Sicherheit zu verlangen, soweit diese grenzüberschreitende Verschmelzung einen solchen Schutz notwendig macht. Der Präsident des Gerichts soll einen solchen Antrag zurückweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit besitzt, oder wenn solche Sicherheiten unnötig sind im Hinblick auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach der Verschmelzung. Die Meuse GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Die Gesellschafter der Meuse Invest S.à.r.l., die mindestens 5 % der Anteile in der Meuse Invest S.à.r.l. halten, sind berechtigt, im Zeitraum von einem Monat bis zum Datum der Wirksamkeit der Verschmelzung die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu verlangen, um über die Verschmelzung zu beraten und über sie abzustimmen. Unter der Anschrift Kirchbachweg 8, 81479 München, können vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden.
Meuse GmbH, München (Bavariaring 29, 80336 München).Beim Handelsregister wurde gemäß § 122 d UmwG ein Verschmelzungsplan eingereicht. Die Meuse GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154074. Die Meuse Invest S.á.r.l. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Landes Luxemburg (Société á responsabilité limitée) und hat ihren Sitz in L-1840 Luxemburg, 15, Boulevard Joseph II;Die Meuse GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154074 eingetragen. Die Meuse Invest S.á.r.l. ist eingetragen im Handelsregister Luxemburg unter B 103.711;Die Gläubiger der Meuse GmbH sind nach § 122 j UmwG berechtigt, Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem dieser Verschmelzungsplan oder sein Entwurf im Handelsregister bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet und glaubhaft gemacht haben, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind. Die Gläubiger der Meuse Invest S.á.r.l., deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Entwurfes des Verschmelzungsplanes im Mémorial C Recueil des Société et Associations entstanden sind, sind berechtigt, innerhalb von zwei Monaten seit dieser Veröffentlichung beim vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d'arrondissement die für gewerbliche Angelegenheiten im Bereich Luxemburg-Stadt verantwortlich ist und in der Zusammensetzung wie in Eilfällen tagt, angemessene Sicherheit zu verlangen, soweit diese grenzüberschreitende Verschmelzung einen solchen Schutz notwendig macht. Der Präsident des Gerichts soll einen solchen Antrag zurückweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit besitzt, oder wenn solche Sicherheiten unnötig sind im Hinblick auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach der Verschmelzung. Die Meuse GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Die Gesellschafter der Meuse Invest S.á.r.l., die mindestens 5 % der Anteile in der Meuse Invest S.á.r.l. halten, sind berechtigt, im Zeitraum von einem Monat bis zum Datum der Wirksamkeit der Verschmelzung die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu verlangen, um über die Verschmelzung zu beraten und über sie abzustimmen.
Meuse GmbH, München (Bavariaring 29, 80336 München). Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2006 hat die Satzung neu gefasst. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
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