Meyer & Pritsch Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Am Stadtrand 50, 22047 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dogan, Taner, Schülldorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der M&P Compliance Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 97090) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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