HRB 80848 B: Firma / Name vormals: M & S Immobilienservice GmbH, Berlin, Alt-Karow 59, 13125 Berlin. Firma: Meyer Bau GmbH; Gegenstand: Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Durchführung von Maurer- und Betonarbeiten, Innenausbautätigkeiten wie Trockenbau, Fliesenarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Holz- und Bautenschutzarbeiten, Verlegen von Linoleum-, Kunststoff- und Textilböden, von Pflasterarbeiten außerhalb öffentlicher Straßen, Fassadenarbeiten einschließlich Wärmeschutz sowie Erwerb, Veräußerung, Pachten und Verpachten von Immobilien, deren Verwaltung und Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Gewerbe-, Hotel- sowie Wohnobjekten, Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Beratung von Privatpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, sofern hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, Handel mit Baustoffen und Baumaterialien sowie mit Maschinen und Fahrzeugen aller Art, der Erwerb und Verkauf von Fenster- und Türelementen und Zaunanlagen einschließlich der Montagearbeiten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) sowie reaktionell geändert in den §§ 9, 13, 14, 15 und 17. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Winfried Meyer Bau GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 54492 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
13125 Berlin
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Branche: 17 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH