Meyer Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dülmen (Hanrorup 1, 48301 Nottuln). Nottuln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Meyer Immobilien GmbH & Co.KG mit Sitz in Nottuln (AG Coesfeld HRA 2167) verschmolzen. Der Sitz ist nach Nottuln verlegt. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meyer Immobilien GmbH & Co. KG, Nottuln (Hanrorup 1, 48301 Nottuln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Meyer Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Meyer Immobilien GmbH & Co. KG, Nottuln (Hanrorup 1, 48301 Nottuln). Vertretungsberechtigung geändert bezüglich Persönlich haftender Gesellschafter: Meyer Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRB 6394), nunmehr mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Meyer Handels-und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Dülmen (AG Coesfeld HRA 3894) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.