HRB 24064: Meyer Verwaltungs GmbH, Mülheim-Kärlich, Auf dem Hahnenberg 22, 56218 Mülheim-Kärlich. Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführer: Mettler, Michael, Oberanven / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24064:Meyer Verwaltungs GmbH, Mülheim-Kärlich, Auf dem Hahnenberg 22, 56218 Mülheim-Kärlich.Prokura erloschen: Nielebock, Thomas, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24064:Meyer Verwaltungs GmbH, Mülheim-Kärlich, Auf dem Hahnenberg 22, 56218 Mülheim-Kärlich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Auf dem Hahnenberg 22, 56218 Mülheim-Kärlich. Verwaltung von Unternehmen, insbesondere von produzierenden Unternehmen der Verpackungsindustrie, sowie der Erwerb und die Beteiligung an solchen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftender Gesellschafter. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mettler, Michael, Morbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nielebock, Thomas, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Meyer Verwaltungs AG, Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz, HRB 20284) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.