Meyer-Dunker Handels- & Beteiligungsges. mbH, Hamburg, Heilwigstr. 67, 20249 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den nunmehr unter der Einzelfirma Christian Meyer-Dunker Handel und Beteiligung e.K. mit Sitz in Hamburg auftretenden Kaufmann Meyer-Dunker, Christian, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Hamburg HRA 116189) am 07.06.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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