Meyer-Jumbo Logistik GmbH, Porta Westfalica, Zechenstr. 1, 32457 Porta Westfalica. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MEYER-JUMBO Logistics GmbH & Co.KG am 07.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Meyer-Jumbo Logistik GmbH, Porta Westfalica, Zechenstr. 1, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2011 mit der Meyer-Jumbo Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen HRA 3182) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meyer-Jumbo Logistik GmbH, Porta Westfalica (Zechenstr. 1, 32457 Porta Westfalica). Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR beschlossen.