HRB 11269: Miax Global Network Solution GmbH, Bochum, Hattinger Str. 212, 44795 Bochum. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 11269: Miax Global Network Solution GmbH, Bochum, Hattinger Str. 212, 44795 Bochum. Nicht mehr Liquidator: Sperlich, Michael, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Sperlich, Christine, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
Miax Global Network Solution GmbH, Bochum (Hattinger Str. 212, 44795 Bochum). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Axel, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
Miax Global Network Solution GmbH, Bochum (Wiemannskamp 1, 44805 Bochum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2007. Gegenstand: Der Vertrieb und die Planung von Computern und Netzwerken, Softwareentwicklungen, Anbindungen an das Internet und Lösungen zur Datensicherung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Axel, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Sperlich, Michael, Bochum, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Miax Global Network Solution oHG, Bochum (AG Bochum, HRA 4463) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.