Michael Günthner Bauträgergesellschaft mbH, Kaltenengers (Hauptstr. 87, 56220 Kaltenengers). Die Gesellschaft ist gelöscht.
Michael Günthner Bauträgergesellschaft mbH, Kaltenengers (Hauptstr. 87, 56220 Kaltenengers). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (HRA 20190) am 13.09.2006 wirksam geworden.
Michael Günthner Bauträgergesellschaft mbH, Kaltenengers (Hauptstr. 87, 56220 Kaltenengers). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren AlleingesellschafterMichael Günthner,geb. ‒.‒.‒‒, Kaltenengers übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.